Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)
Stand: Juli 2026
Diese Vereinbarung konkretisiert die Pflichten von Jovin Astl (Velunio Booking, „Auftragsverarbeiter”) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag eines Studios („Verantwortlicher”), das Velunio Booking nutzt, gemäss Art. 9 revDSG (Schweiz) sowie — soweit anwendbar — Art. 28 DSGVO. Sie wird mit Registrierung und Nutzung des Dienstes automatisch Bestandteil des Vertrags (siehe AGB) — ein separat unterschriebenes Dokument ist nicht erforderlich.
1. Gegenstand und Dauer
Gegenstand ist die Verarbeitung der Kundendaten des Studios (Endkunden, die über die Buchungsseite des Studios Termine buchen) durch den Auftragsverarbeiter im Rahmen der Bereitstellung der Buchungssoftware. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags (AGB).
2. Art, Zweck und Kategorien der Verarbeitung
- Betroffene Personen: Kunden des Studios, die einen Termin buchen oder verwalten
- Kategorien von Daten: Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, optional Adresse, Termin- und Zahlungsdaten
- Zweck: Terminbuchung, -verwaltung, -erinnerung, Zahlungsabwicklung, Kundenverwaltung im Auftrag des Studios
3. Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Verarbeitung ausschliesslich nach dokumentierter Weisung des Studios (insb. im Rahmen der von der Software vorgesehenen Funktionen)
- Vertraulichkeitsverpflichtung aller Personen, die Zugriff auf die Daten haben
- Technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten, u.a. mandantengetrennte Datenhaltung (Row-Level-Security je Studio), verschlüsselte Übertragung (TLS) und Zugriffsbeschränkung nach Rollen/Berechtigungen innerhalb des Studios
- Fortlaufende Überprüfung der eigenen Systeme auf Sicherheitslücken und zeitnahe Behebung erkannter Schwachstellen
- Unterstützung des Studios bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung, Berichtigung)
- Meldung von Datenschutzverletzungen an das Studio ohne unangemessene Verzögerung, sobald bekannt
- Löschung oder Rückgabe der Daten nach Vertragsende, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht
4. Unterauftragsverarbeiter
Das Studio stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter zu:
| Supabase | Datenbank & Hosting, Region: EU |
| Stripe | Zahlungsabwicklung von Kundenzahlungen |
| Resend | Versand von Buchungsbestätigungen & Erinnerungen |
| Crisp | Live-Chat-Support (nur Pro-/Business-Plan) |
Über den Austausch oder die Hinzunahme weiterer Unterauftragsverarbeiter werden Studios in angemessener Frist informiert (per E-Mail oder In-App-Hinweis).
5. Kontrollrechte des Studios
Das Studio kann sich in angemessenem Rahmen von der Einhaltung dieser Vereinbarung überzeugen, etwa durch Anfrage entsprechender Nachweise beim Auftragsverarbeiter.
6. Haftung
Es gelten die Haftungsregelungen der AGB.
Siehe auch: Datenschutzerklärung und AGB.